Direktvermarktung
Als Direktvermarktung wird der direkte Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen (Solarenergie‚ Windenergie, Biogas oder Wasserkraft) an der Strombörse über einen Vermarkter bezeichnet. Ziel ist eine bedarfsgerechtere Erzeugung des Stroms.
Von Ihrem Direktvermarkter erhalten Sie als Vergütung den sogenannten Marktwert abzüglich eines Dienstleistungsentgelts. Vom Netzbetreiber erhalten Sie zusätzlich die Marktprämie.
Anlagenbesitzer >100 kWp müssen in die Strom Direktvermarktung
Anlagenbesitzer <100 kWp können in die Direktvermarktung.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Vergütung und durch Kombination aus Marktwert und Marktprämie. So erhalten Besitzer von direktvermarkteten Anlagen immer mindestens die EEG-Vergütung – trotz schwankender Strompreise an der Börse.
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